Termine nur nach Vereinbarung unter 07641 - 9564407
Privat versicherte Patienten
Private Krankenkassen und die Beihilfe erstatten unsere Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Nur in besonderen Fällen (zum Beispiel bei einer molekulargenetischen Untersuchung) muss in der Regel im Vorfeld eine Kostenübernahme eingeholt werden, bei der wir Sie gerne unterstützen.
Selbstzahler
Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit, alle unsere Leistungen auch als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. Gesetzlich Versicherte können nur als Selbstzahler behandelt werden. Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) dient auch für Selbstzahler als Berechnungsgrundlage.
Indikationen zur kardiologischen Behandlung
Ohne Beschwerden werden kardiologische Vorsorgeuntersuchungen ab dem 55. Lebensjahr empfohlen. Bei bekannten Risikofaktoren wie familiärer Prädisposition (Herzkreislauferkrankungen in der Familie vor dem 55. Lebensjahr), Rauchen, Übergewicht, Bewegungsmangel, Diabetes oder Bluthochdruck sollten diese schon ab dem 45. Lebensjahr regelmäßig durchgeführt werden. Bei allen Untersuchungen erfolgt eine individuelle Risikoanalyse für Herz- und Gefäßerkrankungen mit den entsprechenden Empfehlungen zur Korrektur von Lebensgewohnheiten und/oder der Einleitung bzw. Modifikation einer medikamentöser Therapie.
Bei Herz-Kreislaufbeschwerden wie Druckgefühl und/oder "Brennen" in der Brust in Ruhe oder bei Belastung, Atemnot bei immer geringeren körperlichen Aktivitäten, Schwindel- oder Ohnmachtsanfällen, Rhythmusstörungen (häufig beim Blutdruckmessen durch das Messgerät angezeigt), innerer Unruhe mit zunehmender Einschränkung der körperlichen Belastbarkeit sollte zeitnah eine kardiologische Abklärung der Beschwerden erfolgen.
Patienten nach Herzoperationen (Bypass, Herzklappen etc.) oder nach interventionellen Eingriffen (Stentimplantation, Ablationstherapie bei Rhythmusstörungen, Vorhofseptumverschluss, Mitra-Clip etc.) sollten sich regelmäßig - auch bei Beschwerdefreiheit - im Abstand von ca 6 Monaten Nachuntersuchungen unterziehen. Bei Beschwerden jederzeit.
Familienangehörige 1. Grades (Eltern, Geschwister, Kinder) von Patienten, die an einer potentiell genetischen Herz-Kreislauferkrankung leiden (Kardiomyopathien, ventrikuläre Rhythmusstörungen, Erkrankungen der Aorta oder Herzinfarkt vor dem 55. Lebensjahr) oder gar an einem plötzlichen Herztod verstorben sind, sollten sich zumindest einmal einer klinisch-kardiologischen Untersuchung unterziehen, in deren Folge bei entsprechender Indikation auch eine humangenetische Diagnostik eingeleitet werden kann.